Die Grundsteuer ist eine wichtige, konjunkturunabhängige Einnahmequelle der Kommunen. Sie nahmen nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds 2009 9,63 Milliarden Euro Grundsteuer ein, das waren 15 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen. Die Grundsteuer gilt als Gegenleistung für die von den Kommunen bereitgestellte Infrastruktur.
Grundlage der Grundsteuer ist der sogenannte Einheitswert des Grundstücks, der auf den aktuellen Wert hochgerechnet wird. Derzeit werden noch Werte von 1967 verwendet, in den östlichen Bundesländern sogar von 1935. Das Gesetz schreibt eine "Hauptfeststellung" der Einheitswerte alle sechs Jahre vor; tatsächlich ist dies aber seit Jahrzehnten nicht geschehen. Schon 2006 hatte der BFH die Nutzung der alten Daten kritisiert, wegen der Probleme der Wiedervereinigung aber noch hingenommen.
Mit seinem neuen Urteil gab der BFH eine weitere dringliche Mahnung an die Finanzbehörden der Länder ab. Die Nutzung der Uralt-Daten sei verfassungsrechtlich nicht länger hinnehmbar. Unzählige Änderungen an den Gebäuden würden den Finanzämtern gar nicht bekannt. Neue bautechnische Verfahren führten dazu, dass sich zahlreiche Neubauten nach den alten Kriterien nicht gerecht bewerten lassen. Allerdings akzeptierten die obersten Finanzrichter die Grundsteuer auf alter Basis bis 2007 als noch verfassungsgemäß. Über die Jahre danach hatte der BFH nicht zu entscheiden. Die Finanzministerkonferenz hat angekündigt, sie werde sich im Herbst mit der Grundsteuer beschäftigen.
© AFP - Agence France Presse



