Mittwoch, 08.02.2012

Bundesverfassungsgericht bestätigt „Fallbeileffekt“ beim Kindergeld

13.08.2010

Verdient ein volljähriges Kind in Ausbildung auch nur einen Euro mehr als 8004 Euro im Jahr, wird das komplette Kindergeld gestrichen – und mit ihm alle kindergeldabhängigen Verghünstigungen: Diese als „Fallbeileffekt“ bekannte Regelung bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss.

Eltern erhalten auch nach dem 18. Lebensjahr Kindergeld, wenn sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium befindet. Ein Euro Verdienst des Kindes über dem Grenzbetrag bringt die Eltern um das gesamte Kindergeld, das sich auf jährlich mehr als 2000 Euro summiert. Zusätzlich entfallen Vergünstigungen wie der Ausbildungsfreibetrag oder der Familienzuschlag bei Beamten.

Geklagt hatte ein Vater, dessen Sohn sich von 2002 bis 2006 in Ausbildung befand. Für das Jahr 2005 war ihm kein Kindergeld bewilligt worden, da die Einkünfte des Sohnes den Jahresgrenzbetrag in Höhe von damals 7680 Euro um 4,34 Euro überschritten hatten.

Die Eltern waren der Ansicht, dass ihnen das Kindergeld nicht völlig verwehrt bleiben, sondern nur gekürzt werden dürfte. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht sie geltend, dass der Gesetzgeber durch den starren Grenzwert ohne Härtefallregelung sein Ermessen überschreite.

Den Verfassungshütern zufolge verstößt diese Regelung nicht gegen das Sozialstaatsprinzip. Der Gesetzgeber habe sich für eine Freigrenze statt einer Freibetragsregelung entscheiden dürfen, weil Berechnungen nach einer gleitenden Übergangsregelung zu einem "erheblichen Verwaltungsmehraufwand" führen würden.

© AFP - Agence France Presse

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