Mittwoch, 08.02.2012

Arbeitszimmer: 960-Euro-Pauschale vorgeschlagen

17.08.2010

Das Land Baden-Württemberg hat ein vereinfachtes Verfahren für die künftige steuerliche Anrechnung von Arbeitszimmern vorgeschlagen. Demnach sollen, wenn die Voraussetzungen zur Anrechnung gegeben sind, pauschal 960 Euro von der Steuer abgesetzt werden können, berichtete die Düsseldorfer "Wirtschaftswoche".

Das Blatt berief sich auf einen Entwurf, den Landesfinanzminister Willi Stächele (CDU) an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geschickt habe. Die Höhe der Pauschale entspricht demnach den durchschnittlichen Kosten, die bei der bisherigen, Abrechnung von Einzelnachweisen anfielen. Kosten etwa für Computer oder weitere Ausstattung könnten weiterhin separat abgerechnet werden.

Hintergrund des Vorschlages ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli. Die Richter hatten damals die gesetzliche Vorschrift gekippt, wonach ein Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden konnte, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildete. Der Gesetzgeber muss daher rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine Neuregelung beschließen.

© AFP - Agence France Presse

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