Das Blatt berief sich auf einen Entwurf, den Landesfinanzminister Willi Stächele (CDU) an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geschickt habe. Die Höhe der Pauschale entspricht demnach den durchschnittlichen Kosten, die bei der bisherigen, Abrechnung von Einzelnachweisen anfielen. Kosten etwa für Computer oder weitere Ausstattung könnten weiterhin separat abgerechnet werden.
Hintergrund des Vorschlages ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli. Die Richter hatten damals die gesetzliche Vorschrift gekippt, wonach ein Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden konnte, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildete. Der Gesetzgeber muss daher rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine Neuregelung beschließen.
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