Bisher müssen die Fahrer von Dienstwagen in ihrer Steuererklärung die sogenannte Ein-Prozent-Regel berücksichtigen: Für die private Nutzung muss ein Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden. Durch diese Regelung wären E-Dienstwagenfahrer aber benachteiligt. Da Elektroautos deutlich mehr kosten, ist für deren Fahrer auch die Steuerlast höher. Die Fraktionen würden deswegen die Bundesregierung auffordern, die Dienstwagenbesteuerung zu Gunsten von E-Autos zu ändern, sagte Unionspolitiker Fischer.
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Der Kauf von E-Mobilen wird hierzulande bislang aber nicht direkt gefördert. In Frankreich dagegen erhalten Autokäufer eine Prämie von 5000 Euro bei der Anschaffung eines stromgetriebenen Fahrzeugs. Jedoch ist die Kfz-Steuer in Deutschland für Elektroautos in aller Regel schon erheblich günstiger als bei Autos mit Verbrennungsmotor.
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