Hunderttausende Steuerzahler können ihr häusliches Arbeitszimmer ab dem kommenden Jahr wieder von der Steuer absetzen. Dies ist der zentrale Punkt des Jahressteuergesetzes, dem der Bundestag am späten Donnerstagabend zustimmte. In dem Gesetz sind auch weitere Änderungen enthalten, die für Steuerzahler im kommenden Jahr von Interesse sein könnten.

Ab 2011 sollen Beschäftigte, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, ihre Kosten bis maximal 1250 Euro von der Steuer absetzen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Streichung des Arbeitszimmer-Steuervorteils Ende Juli für rechtswidrig erklärt. Damit bekommen auch all jene Betroffenen nachträglich Geld vom Finanzamt zurück, die seit 2007 gegen die Neuregelung Einspruch eingelegt haben.

Von der Regelung profitieren vor allem Lehrer, die oft keinen Arbeitsplatz in der Schule haben und zu Hause arbeiten. Auch Handelsvertreter und andere Berufsgruppen, die nicht im Büro arbeiten, sind oft davon betroffen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte die Entscheidung des Bundestags. "Mit der gesetzlichen Änderung gibt es wieder Rechtssicherheit für die Steuerzahler", erklärte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Wer ausschließlich von zu Hause aus arbeitet, darf seine Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Diese Regelung war 2007 nicht angetastet worden.

Die Bundesregierung rechnet durch die Nachzahlungen mit Mehrkosten von rund 800 Millionen Euro. In Zukunft wird die Wiedereinführung der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers den Fiskus pro Jahr rund 250 Millionen Euro kosten.

Mit dem Jahressteuergesetz beschloss der Bundestag außerdem, dass künftig die Steuer-Identifikationsnummer vorgelegt werden muss, wenn bei einer Bank ein Freistellungsauftrag beantragt wird. Ein solcher Antrag ist nötig, um den Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Person oder 1602 Euro für Ehepaare zu erhalten. Bis zu diesem Beitrag sind Zinsen und andere Kapitalerträge von der Steuer befreit. Mit Vorlage der Identifikationsnummer wollen die Finanzämter besser kontrollieren, dass Bürger, die Konten bei mehreren Banken haben, ihren Sparerfreibetrag nicht bei mehreren Banken parallel ausschöpfen.

© AFP - Agence France Presse


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