Hier finden Sie die korrekte Vorgehensweise bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung und erfahren auch, welche Risiken die Selbstanzeige mit sich bringt.

Die meisten Menschen glauben, dass eine Selbstanzeige sie nach jahrelangem Steuerbetrug von all ihren Sünden reinwaschen könnte. Ein kurzes Schriftstück, aufgesetzt in der heimischen Wohnstube, mit einer ungefähren Schätzung des Betrags, der sich in den letzten Jahren wohl so auf den ausländischen Bankkonten angesammelt hat, ist dabei meist das, was von den Betroffenen letztendlich auch beim Finanzamt als Selbstanzeige eingereicht wird. Andere wiederum wenden sich mit ihrem reumütigen Gewissen sogar an die Polizei und möchten dort gern eine Selbstanzeige aufgeben.

Verschiedene Mythen existieren rund um das Verfahren, mit dem ehemalige Steuerhinterzieher, die sich nunmehr auf dem Pfad der steuerlichen Tugend bewegen möchten, sich ohne Strafe wieder in die Reihe der braven Steuerzahler eingliedern können. Worauf es bei einer Selbstanzeige eigentlich genau ankommt, wissen nur die wenigsten Betroffenen und genau aus diesem Grund gehen in den letzten Jahren auch derart viele Selbstanzeigen nach hinten los bzw. führen für die Betroffenen nicht zu Straffreiheit sondern zu hohen Geld- oder gar Haftstrafen. Jüngste prominente Beispiele, die noch immer in den Medien kursieren, beschäftigen viele Steuerzahler. Der nachfolgende Artikel soll die genaue und vor allen Dingen korrekte Vorgehensweise bei einer Selbstanzeige in den Fokus rücken und dabei auch auf die verschiedenen Risiken eingehen, die diese mit sich bringt.

Was ist eigentlich eine Selbstanzeige?

Für viele reguläre Steuerzahler, die nicht versuchen, einen Teil ihrer Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen, stellt die Selbstanzeige im Falle eines Steuervergehens ein regelrechtes Mysterium dar. Schon allein die Vorstellung, dass jemand eine (steuerliche) Straftat begeht und anschließend ungeschoren davonkommt, nur weil er sich selbst gestellt hat, ist für viele ein Rätsel. Dabei ist das dahintersteckende Prinzip relativ leicht zu durchschauen: Laut verschiedener Medienberichte wie etwa aus der Süddeutsche.de entgehen dem Staat jährlich rund 30 Milliarden Euro Einnahmen aufgrund der Steuerhinterziehung. Die Tatsache, dass die meisten Steuerdelikte niemals ans Licht kommen, macht diesen Schätzwert gleichzeitig zu einer reinen Spekulation. Da niemand weiß, wie viele Steuern tatsächlich hinterzogen werden, kann auch niemand sagen, wie hoch die Summe der fehlenden Einnahmen in Wirklichkeit ist. Anstelle der 30 Milliarden könnten es auch durchaus auch 40 oder gar 50 Milliarden Euro jährlich sein.

Dementsprechend verwundert es nicht, dass der deutsche Staat ehemalige Steuersünder für ihre jetzige Ehrlichkeit belohnt, indem er ihnen Straffreiheit in Aussicht stellt, sofern sie ihre Steuersünden allesamt angeben und die Versäumnisse finanziell begleichen. Schließlich kann der Staat hierdurch rechtmäßige Mehreinnahmen verbuchen, die ansonsten vielleicht niemals ans Tageslicht gelangt wären.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine rechtmäßige Selbstanzeige aus Sicht des Steuersünders sind zum einen der gewählte Zeitpunkt und zum anderen die Vollständigkeit der Selbstanzeige. Wer diesbezüglich nicht genug Sorgfalt walten lässt, wird sich wie der prominente Fußballfunktionär Uli Hoeneß vermutlich schneller auf der Anklagebank wiederfinden, als ihm oder ihr lieb ist. Eine chronologische Wiedergabe dieses Fallbeispiels findet sich unter www.stern.de.

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend

Wer sich mit steuerlichen Belangen nur durchschnittlich gut auskennt, wird bezüglich des optimalen Zeitpunkts für eine Selbstanzeige wohl kaum eine konkrete Vorstellung haben. Generell existiert die Vermutung, dass der richtige Zeitpunkt etwas mit dem zeitlichen Abstand zwischen steuerlichem Vergehen und dem Datum der Selbstanzeige zu tun haben könnte. Dieser ist jedoch prinzipiell für die Selbstanzeige selbst erst einmal irrelevant. Der Zeitpunkt, zu dem eine wirksame Selbstanzeige stattfinden muss, hängt in erster Linie mit dem Nutzen zusammen, den die Selbstanzeige für den Staat mit sich bringt.

So ist eine Selbstanzeige, die erst im Anschluss an eine eingeleitete Steuerprüfung oder gar ein Steuerstrafverfahren erfolgt, keineswegs mehr als wirksam zu betrachten, da der Betrug in diesem Fall bereits entdeckt wäre bzw. definitiv entdeckt werden würde. Etwas anders verhält es sich dagegen beim Erwerb der Regierung von sogenannten Steuer-CDs. Hierbei sind subjektive wie auch objektive Tatentdeckungsmomente mit einzubeziehen. Schließlich kann ein Steuerhinterzieher nicht wissen, ob sein Name auf der neusten Steuer-CD zu finden ist oder nicht. Weitere Informationen rund um das Spezialthema Steuer-CD und fristgerechte Selbstanzeige finden sich unter www.lhp-rechtsanwaelte.de.

Form und Inhalt der Selbstanzeige

Wer sich für eine Selbstanzeige entscheidet und hofft, dank dieses Verfahrens straffrei davonzukommen, sollte bei der Erstellung dieser Anzeige unbedingt absolute Sorgfalt walten lassen. Eine Selbstanzeige geht in jedem Fall mit einer Prüfung der verschiedensten Sachverhalte einher und hat dementsprechend eine Durchleuchtung sämtlicher finanzieller Aktivitäten des Betroffenen zur Folge. Eine unzureichende Angabe der steuerlichen Hinterziehung wird deshalb innerhalb des Verfahrens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgedeckt werden. In diesem Fall würde die Selbstanzeige mit ihrer strafbefreienden Komponente augenblicklich unwirksam werden. Eine Selbstanzeige ist nur dann von Erfolg gekrönt, wenn wirklich sämtliche steuerlichen Hinterziehungen direkt und vollständig angegeben werden.

Neben der Vollständigkeit und dem richtigen Zeitpunkt sind auch formale Anforderungen unbedingt einzuhalten. So muss beispielsweise eine Selbstanzeige in jedem Fall vom Steuerpflichtigen oder dem Steuerberater unterzeichnet werden, um als rechtskräftig gewertet zu werden. Besondere Anforderungen hinsichtlich der Form existieren ansonsten nicht, weshalb es durchaus auch möglich ist, eine telefonische Selbstanzeige zu erstatten. Aus Gründen der Beweisbarkeit empfiehlt es sich jedoch, eine Selbstanzeige immer schriftlich einzureichen.

Beteuerungen oder Erklärungsversuche für die Steuerstraftat selbst haben keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige und sollten deshalb in der Selbstanzeige nicht auftauchen. Wer bei der eigenen Selbstanzeige keine Wagnisse eingehen möchte und auf der sicheren Seite sein will, der sollte unbedingt einen rechtlichen Beistand konsultieren und mit diesem sämtliche Schritte der Vorgehensweise sowie des möglicherweise anschließenden Verfahrens durchsprechen.


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