Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11.07.2014 einem Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zugestimmt. Dieses wird nun dem Bundespräsidenten Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz sorgt nach Angaben der Länderkammer für die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen, indem es noch verbliebenen Anpassungsbedarf zum Beispiel in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz umsetzt. Mit der 2013 verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes sei zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst nur die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern für das Einkommensteuerrecht geregelt worden.

Bundesrat, PM vom 11.07.2014


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