Das Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten vom 21.12.2015 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die "Mehrseitige Vereinbarung" war von der Bundesrepublik Deutschland und 50 weiteren Staaten am 29.10.2014 unterzeichnet worden. Hierzu erläutert das Bundesfinanzministerium, zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit sei es erforderlich, die Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere durch den Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten. Die Mehrseitige Vereinbarung enthalte die hierzu erforderlichen Regelungen.

Mit ihr verpflichteten sich die Vertragsparteien bei Vorliegen der in der Mehrseitigen Vereinbarung vorgegebenen Voraussetzungen, die in der Vereinbarung bezeichneten und für das Besteuerungsverfahren in den anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und dem anderen Vertragsstaat automatisch zu übermitteln.

Mit dem Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung erlange diese die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach ihrem § 7 Absatz 2.1 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikation.

Bundesfinanzministerium, PM vom 30.12.2015


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