Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung.

Die Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche/Branchen. Die Werte werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Liegt das Betriebsergebnis eines Unternehmens deutlich unter dem Richtsatzwert, ist das ein Indiz für das nicht korrekte Erfassen von Betriebseinnahmen und/oder Betriebsausgaben. Der Betriebsprüfer wird dann versuchen, die Gründe für die Abweichung herauszufinden.

Allein das Unterschreiten eines Richtwertes rechtfertigt aber noch keine Gewinnerhöhung auf dem Schätzwege. Dazu bedarf es des Nachweises der vom Unternehmer bei der Gewinnermittlung bewusst oder unbewusst gemachten Fehler.

Es gibt gute Gründe für das Unterschreiten eines Richtwertes, wie zum Beispiel eine untypische Kundenstruktur, ungünstige Einkaufspreise, überdurchschnittliche Konkurrenz oder schwierige familiäre Verhältnisse. Liegt ein solcher Grund vor, sollte der Betriebsprüfer unbedingt darauf aufmerksam gemacht werden. Denn dadurch lässt sich das Abweichen von einem Richtwert oft plausibel erklären.

Die aktuelle Richtsatzsammlung 2015 kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden.


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