Zum 01.03.2017 startet die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung das zentrale Scannen aller in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärungen. Hierzu wird ein bereits in Bayern eingerichtetes Scanzentrum genutzt. Ziel ist es dem Landesamt für Steuern zufolge, die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern weiter zu optimieren und so personellen Engpässen entgegen zu wirken. Gleichzeitig würden die gesetzlichen Vorgaben zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erfüllt.

Derzeit würden nur rund die Hälfte der Einkommensteuererklärungen in elektronischer Form abgegeben, erläutert das Landesamt. Dies entspreche jährlich mehr als 698.000 Papiererklärungen, die in den Finanzämtern zunächst manuell erfasst werden müssten, um sie für die Bearbeitung in der hierfür erforderlichen elektronischen Form vorliegen zu haben. Trotz Einführung des Scannens bittet das LfSt Bürger darum, ihre Steuererklärungen mit Hilfe des kostenlosen Programmes Elster (www.elster.de) oder gängiger Steuersoftware aus dem Handel an ihr Finanzamt zu übermitteln.

Die Bearbeitung der elektronisch übermittelten Steuererklärung im Finanzamt sei nicht nur schneller als die der in Papierform abgegebenen Steuererklärung, sondern biete weitere Vorteile. Das LfSt nennt die Vorausgefüllte Steuererklärung, die Prüfung der Angaben mit Hinweisen auf Fehler, die Berechnung der Steuererstattung beziehungsweise -nachzahlung sowie im Folgejahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr. So würden viele Eingaben per Hand erspart und Übertragungsfehler vermieden.

Das LfSt weist darauf hin, dass in den Service-Centern der Finanzämter Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, nicht mehr direkt bearbeitet werden. Ebenso finde keine Kontrolle der Belege oder Prüfung der Eintragungen in der Steuererklärung statt. Geprüft werde lediglich, ob Steuernummern und Unterschrift enthalten sind.

Die insgesamt 24 rheinland-pfälzischen Finanzämter nähmen sukzessive am zentralen Scannen von Papiererklärungen teil, sodass innerhalb eines Jahres alle Finanzämter ohne aufwändige manuelle Datenerfassung auskommen würden.

Zu den Startfinanzämtern zählen laut LfSt die Finanzämter Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ludwigshafen sowie Simmern-Zell.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 20.01.2017


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