Das Kindergeld für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, soll der Höhe nach an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst werden können. Das Bundesfinanzministerium will die kindergeldrechtlichen Regelungen entsprechend anpassen und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Änderung soll laut Ministerium erst in Kraft treten, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Eingeführt werden sollen zudem eine Begrenzung der Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate und eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Meldedaten durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkassen in Fällen der melderechtlichen Abmeldung einer Person, die in das Ausland gezogen ist oder deren melderechtlicher Status unbekannt ist.

Bundesfinanzministerium, PM vom 14.02.2017


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