Strafen
Strafgelder unterliegen dem Abzugsverbot. Damit können sie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zu den Strafgeldern gehören:
-
Geldstrafen,
-
Verwarnungsgelder,
-
Ordnungsgelder,
-
Geldleistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen.
Entstehen im Zusammenhang mit einer Straftat Anwaltskosten und Verfahrenskosten, können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Straftat mit einem Betrieb im Zusammenhang steht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
SteuerSparErklärung für Rentner, Mac-Version (Steuerjahr 2023)
Zurückholen, was Ihnen gehört. Exklusive Steuertipps für Rentner, inkl. Digitaler Steuerwissen-Datenbank. Dank der Plausibilitätsprüfung fehlerfrei und ohne Vorkenntnisse zur Abgabe.