Sparkasse darf Zustimmung zu AGB nicht unterschieben

Es ist unzulässig, wenn eine Sparkasse ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Kunden dergestalt unterschiebt, dass die Zustimmung zu den AGB und dem Preis- und Leistungsverzeichnis durch die Unterschrift auf einem Überweisungsträger erfolgt. Dies hat das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau entschieden und der Sparkasse Wittenberg ein entsprechendes Vorgehen per einstweiliger Verfügung untersagt. Dies meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der den Eilantrag gestellt hatte.


Verwaltung von Ferienwohnungen löst keine Rundfunkbeitragspflicht des Dienstleisters aus

Eigentümer einer Ferienwohnung unterliegen auch dann der Rundfunkbeitragspflicht, wenn sie die Wohnung nicht selbst verwalten, sondern dies gegen Bezahlung von einem Vermietungsservice machen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg entschieden und damit der Ansicht einer Rundfunkanstalt widersprochen, die den Dienstleister in Anspruch genommen hatte.


Höheres Elterngeld für Frauen: Nur bei Einkommensverlusten wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung

Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.


Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche: Beweisaufnahme angekündigt

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen VW und Porsche beabsichtigt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig nach Auswertung umfangreicher Stellungnahmen der Beteiligten die Durchführung einer Beweisaufnahme. Gleichzeitig empfiehlt es den Beteiligten zu prüfen, ob Vergleichsgespräche in Betracht kommen könnten. Denn die Beweisaufnahme werde umfangreich und zeitintensiv sein und ihr Ausgang sei nicht abzuschätzen.


Bonuszinsen aus Bausparvertrag: Kein Zufluss bereits mit Ausweis

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.


BAföG: Anspruch kann trotz nicht erfüllter Leistungsanforderungen bestehen

Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über das vierte Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichterfüllen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat, kommt es dabei nicht auf die Anzahl der nicht erbrachten Leistungsnachweise an, die Ursache für die Verlängerung des Studiums sind.


Elterngeld: Keine Bonus-Monate wegen Bereitschaftsdiensts

Der Bereitschaftsdienst von Klinikärzten ist Arbeitszeit. Er zählt auch als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine so genannten Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden.


Trotz Sparbuch kein Auszahlungsanspruch

Ein Bankkunde kann von seinem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs nicht die Auszahlung des darin ausgewiesen Sparbetrags verlangen, wenn sich aus internen Unterlagen der Bank, die durch weitere Umstände bestätigt werden, ergibt, dass der Betrag bereits zur Auszahlung gelangt ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.


Vorzeitige Kredittilgung: Laufzeitunabhängige Kosten nicht zu ermäßigen

Das Recht des Verbrauchers auf Ermäßigung der Gesamtkosten seines Immobilienkredits bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits umfasst nicht die laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher könne nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen, stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.