Hinterziehungszinsen: Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.
Verliert eine Frau durch Krankheit oder eine Chemotherapie ihr Kopfhaar, hat sie gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einer Perücke. Die Kassen müssen hierfür mit den Haarstudios Verträge schließen, in denen geregelt ist, welche Beträge für Perücken gezahlt werden. Die Haarstudios müssen zu diesen Preisen den Versicherten auch tatsächlich Perücken anbieten. Eine Zuzahlung dürfen sie nur unter engen Voraussetzungen verlangen. Dies hält das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein fest, das in zwei Fällen über die Übernahme der Kosten einer Perücke hatte entscheiden müssen.
Eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens ist als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Es tritt damit der Ansicht des beklagten Jobcenters und des Landessozialgerichts entgegen.
Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder.
Die Parteien streiten darüber, ob die monatlich von der Beklagten aufgrund einer mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in eine von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten im Sinne des § 850 Absatz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) gehören. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneint dies.
Die financialright GmbH kann nicht aus abgetretenem Recht gegen die VW AG vorgehen. Dafür fehlt es ihr an der notwendigen Aktivlegitimation, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschieden hat.
Für die Dauer einer länger als 28 Tage dauernden stationären Behandlung eines behinderten Kindes ist kein Pflegegeld zu gewähren. Das hat das Sozialgericht (SG) Osnabrück entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat die Klage einer privaten Kindertageseinrichtung abgewiesen, mit der diese eine Ausgleichszahlung nach der "Münchner Förderformel" erhalten wollte, ohne zugleich alle Voraussetzungen dieser kommunalen Förderrichtlinie erfüllen zu wollen.
Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat.