Dieselskandal: Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Wer ein möglicherweise vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug erworben hat, hätte spätestens bis Ende 2016 prüfen müssen, ob sein Fahrzeug tatsächlich betroffen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit der Frage nach der Verjährung möglicher Ansprüche des Käufers gegen die Volkswagen AG entschieden.


Scheinselbstständigkeit eines Kurierfahrers: Transportdienstleister muss Sozialversicherung zahlen

Aus den Gesamtumständen seiner Tätigkeit kann sich ergeben, dass ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer entgegen der Behauptung des Unternehmens sozialversicherungsrechtlich nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt ist mit der Folge, dass das Transportunternehmen die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen hat. Dies zeigt ein vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschiedener Fall.


Mitarbeiterleasing: Kfz-Hersteller muss Rundfunkbeiträge zahlen

Stellt ein Kfz-Hersteller seinen Mitarbeitern von ihm produzierte Fahrzeuge im Wege des Leasings zur privaten Nutzung zur Verfügung, so muss er die Rundfunkbeiträge für diese Leasingfahrzeuge zahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen entschieden und ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt.


Trotz Arbeitsunfähigkeit: Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Ruhte der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie das Landessozialgericht (LSG) Sachsen klarstellt. Es schließt sich damit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.02.2002 (B 1 AL 59/01 R) an.


Erben eines Beamten bekommen kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub

Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin stellt klar, dass der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche beschränkt sei.