Wirecard-Skandal: BAFin haftet nicht gegenüber Anlegern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadenersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des so genannten Wirecard-Skandals sei auch nicht feststellbar, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Es hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadenersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.


Prämiensparverträge: Erneute Entscheidung zu Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen ein Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Er hat das Urteil des OLG insoweit aufgehoben, als dieses keinen für die Höhe der variablen Verzinsung maßgebenden Referenzzinssatz bestimmt hat.


Bank darf keine Gebühr für Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung erheben

Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört – unabhängig von § 493 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern. Die Bank darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat daher eine Bank dazu verurteilt, die Verwendung einer Klausel, mit der 100 Euro für die Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wurden, zu unterlassen.


Kontonutzung ist keine Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen

Durch die Nutzung ihres Kontos stimmen Bankkunden nicht automatisch Vertragsänderungen zu. Dies stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klar. Er rief eigenen Angaben zufolge das Landgericht (LG) Hannover an, dass der Sparda-Bank Hannover ein entsprechendes Vorgehen per einstweiliger Verfügung untersagte.


Mehr Schutz bei Online-Krediten: EU-Gesetzgeber einigen sich auf neue EU-Vorschriften

Neue EU-Regeln sollen dafür sorgen, dass Verbraucherkredite an das digitale Zeitalter angepasst und die Verbraucher besser geschützt werden. Die beiden Gesetzgeber, das Europäische Parlament und Minister der EU-Staaten im Rat, haben sich politisch auf die Kernelemente der überarbeiteten EU-Richtlinie geeinigt. Die EU-Kommission begrüßt die Entscheidung zu ihrem Vorschlag, den sie im Juni 2021 vorgelegt hatte.


"sale and rent back": Kombinierter Kauf- und Mietvertrag kann wucherähnliches Rechtsgeschäft sein

Kauft ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge an, vermietet sie an den Verkäufer zurück und verwertet sie nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, so kann hierin ein wucherähnliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 138 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Verfahren entschieden, ein nach § 34 Absatz 4 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft allerdings verneint.


Kindesunterhalt: Neue «Düsseldorfer Tabelle» ab 01.01.2023

Zum 01.01.2023 greift für die Bestimmung des Kindesunterhalts eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf jetzt veröffentlicht hat. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen nach Angaben des Gerichts im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf studierender Kinder und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf.


Umweltbonus: Ab 01.01.2023 gilt neue Förderrichtlinie

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Deswegen werde die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs rein elektrischer Fahrzeuge über den 01.01.2023 hinaus ermöglicht, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zugleich werde die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und so reformiert, dass sie ab 2023 nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.