Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein so genanntes Jahresentgelt erhebt, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) verdeutlicht.
Ab 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Außerdem wird die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringern. Der Bundesrat habe das Gesetz gebilligt, so die Bundesregierung.
Eine Kindergeldgewährung ist ausgeschlossen, wenn das volljährige Kind sich in einem Dienstverhältnis befindet, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient. Dies hebt der Bundesfinanzhof (BFH) hervor.
Die Geltendmachung einer ungarischen Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten ist zulässig. Dies stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar.
Ein nach dem BAföG abstrakt förderungsfähiges Studium schließt einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) unabhängig davon aus, ob tatsächlich BAföG-Leistungen bezogen werden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Auch einen nichtgewerblich tätigen Privatinvestor, der erstmals mit der Wohnraumvermietung zu tun hat, treffen besondere Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises. Dies stellt das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main klar.
Bis Mitte 2023 kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen – die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 07.10.2022 gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert Ergänzungen des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten von virtuellen Währungen und sonstigen Token.
Eine beim Bundesfinanzhof (BFH) innerhalb der Beschwerdefrist als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, die durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater eingelegt wurde, der gegenüber dem Gericht als "Rechtsanwalt" handelt, entspricht nicht den Anforderungen des ab dem 01.01.2022 geltenden § 52d Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO). Eine so nach dem 31.12.2021 eingelegte Beschwerde ist unwirksam und nicht zu beachten. Sie gilt laut BFH als nicht eingereicht. Folge sei, dass die Beschwerdefrist nicht gewahrt wird.
Hält ein Makler ihm bekannte, wichtige Informationen zurück, kann sein Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und klargestellt, dass ein Makler, der von der "Vermüllung" einer Mietwohnung weiß, hierüber informieren muss.