Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben dennoch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.
Anleger von Wirecard-Aktien können von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinen Schadenersatz verlangen. Dies hat die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main in vier Verfahren entschieden und die Klagen der Anleger abgewiesen.
Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden.
Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.
Verliert eine Frau durch Krankheit oder eine Chemotherapie ihr Kopfhaar, hat sie gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einer Perücke. Die Kassen müssen hierfür mit den Haarstudios Verträge schließen, in denen geregelt ist, welche Beträge für Perücken gezahlt werden. Die Haarstudios müssen zu diesen Preisen den Versicherten auch tatsächlich Perücken anbieten. Eine Zuzahlung dürfen sie nur unter engen Voraussetzungen verlangen. Dies hält das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein fest, das in zwei Fällen über die Übernahme der Kosten einer Perücke hatte entscheiden müssen.
Eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens ist als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Es tritt damit der Ansicht des beklagten Jobcenters und des Landessozialgerichts entgegen.
Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder.
Die Parteien streiten darüber, ob die monatlich von der Beklagten aufgrund einer mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in eine von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten im Sinne des § 850 Absatz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) gehören. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verneint dies.