Ein Zelt auf einem Campingplatz ist eine Unterkunft im Sinne des § 22 Sozialgesetzbuches II (SGB). Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden und einem Mann, der auf einem Campingplatz in einem Zelt wohnt, Unterkunftskosten zugesprochen.
Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sog. Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.
Pech für einen Spieler aus dem Leiningerland, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hat: Seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro kann er – jedenfalls in Deutschland – nicht gerichtlich durchsetzen. Das entschied das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Streit um das aus Spieleinsatz und Gewinn bestehende Glücksspiel-Guthaben.
Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel von seinem ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden und die Klage eines Beamten abgewiesen.
Wer pandemiebedingt in Not gerät, soll nicht nur bis 31.03.2022, sondern bis 31.12.2022 Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung haben. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Hintergrund sind die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie.
Pflegetätigkeiten im Sinne des § 26 Absatz 2b Satz 1 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise an einen Bezug von SGB-III-Leistungen anschließen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Weder der Mangel an öffentlichen Toiletten in Essen noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung begründen einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch. Dies geht aus einem Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts (LSG) hervor.
Im Rahmen der Räumung und Rodung des Dannenröder Forstes wurde eine Baumbesetzerin aus einem Baumhaus von Einsatzkräften geborgen. Hierfür muss sie an das Land Hessen nun rund 800 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat den entsprechenden Kostenbescheid bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Eintrittspflicht einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der Gaststätte eines Versicherungsnehmers verneint. Auf der Grundlage der konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen habe der Versicherungsnehmer keine Ansprüche.