Vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt 1  
Zielsetzung  
  
Zielsetzung1
  
Abschnitt 2  
Allgemeine Arbeitsbedingungen  
  
Allgemeine Arbeitsbedingungen2
  
Abschnitt 3  
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen  
  
Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen3
Branchen4
Arbeitsbedingungen5
Besondere Regelungen6
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 17
Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 27a
Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen8
Verzicht, Verwirkung9
  
Abschnitt 4  
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche  
  
Anwendungsbereich10
Rechtsverordnung11
Kommission12
Rechtsfolgen13
  
Abschnitt 4a 
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld 
  
Gleichstellung13a
  
Abschnitt 5  
Zivilrechtliche Durchsetzung  
  
Haftung des Auftraggebers14
Gerichtsstand15
  
Abschnitt 6  
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden  
  
Zuständigkeit16
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden17
Meldepflicht18
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten19
Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden20
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge21
(weggefallen)22
Bußgeldvorschriften23
  
Abschnitt 7  
Schlussvorschriften  
  
Evaluation24
Übergangsregelung24a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten25