Erster Teil – Einleitende Vorschriften → Zweiter Abschnitt – Steuerliche Begriffsbestimmungen
(1) Red. Anm.:
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 4 - Gesetz
Gesetz ist jede Rechtsnorm.
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 4 - Gesetz
Gesetz ist jede Rechtsnorm.