Abschnitt 2 – Erstattungsfähige Kosten → Unterabschnitt 1 – Beförderung und Lagerung des Umzugsguts

1Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. 2Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.