Kapitel 1 – Zuständige Stellen; zuständige Behörden → Abschnitt 1 – Bestimmung der zuständigen Stelle

Das zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Berufsbereiche, die durch § 71 nicht geregelt sind, die zuständige Stelle bestimmen.