Abschnitt 3 – Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft → Titel 2 – Rechtliche Betreuung
Stirbt der Betreuer oder wird er entlassen, so ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Stirbt der Betreuer oder wird er entlassen, so ist ein neuer Betreuer zu bestellen.