Abschnitt 3 – Testament → Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.