Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse → Abschnitt 2 – Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.