Titel 1 – Begründung, Inhalt und Beendigung → Untertitel 4 – Einseitige Leistungsbestimmungsrechte

Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.