Untertitel 1 – Vereine → Kapitel 1 – Allgemeine Vorschriften

1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.

Zu § 41: Geändert durch G vom 24. 9. 2009 (BGBl I S. 3145).