Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse → Abschnitt 7 – Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.