(1) 1Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. 2Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von
1. | bis zu zwei Kilometern, | 7,- Deutsche Mark (1), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) | 14,- Deutsche Mark (2), | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern | 13,- Deutsche Mark (3), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Nacht | 20,- Deutsche Mark (4), | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. | mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern | 20,- Deutsche Mark (4), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Nacht | 30,- Deutsche Mark (5), | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. | mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern | 30,- Deutsche Mark (5), | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
bei Nacht | 50,- Deutsche Mark (6). |
(2) Erfolgt der Besuch von der Wohnung des Arztes aus, so tritt bei der Berechnung des Radius die Wohnung des Arztes an die Stelle der Praxisstelle.
(3) Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim, insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht, darf der Arzt das Wegegeld unabhängig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.
(1) Red. Anm.:
Müsste lauten: 3,58 Euro
(2) Red. Anm.:
Müsste lauten: 7,16 Euro
(3) Red. Anm.:
Müsste lauten: 6,64 Euro
(4) Red. Anm.:
Müsste lauten: 10,23 Euro
(5) Red. Anm.:
Müsste lauten: 15,34 Euro
(6) Red. Anm.:
Müsste lauten: 25,56 Euro