Fünfter Abschnitt – Steuerschuld
Die Steuer entsteht,
- 1.wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
- 2.wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.