Anhangteil

Anlage 4
(zu § 7b Abs. 3)

ErzeugnisseZulässige Abweichung +/- % vol
  
Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 5,5 % vol

Gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind
0,5
  
Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5,5 % vol

Weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Schäumende gegorene Getränke aus Weintrauben, die nicht Erzeugnisse im Sinne des Weingesetzes sind
1,0
  
Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen1,5
  
Sonstige Getränke0,3