Teil 2 – Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz → Abschnitt 3 – Schutzinhalt; Rechtsverletzungen
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Zu § 19d: Eingefügt durch G vom 7. 7. 2008 (BGBl I S. 1191).