Teil 2 – Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen; Übertragung und Lizenz → Abschnitt 2 – Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung

Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:

  1. 1.
    natürliche Personen,
  2. 2.
    juristische Personen oder
  3. 3.
    Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.