Vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 15 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1824)

Auf Grund des § 11 Abs. 3 Satz 3, § 12 Abs. 2 und § 33 Abs. 2 Satz 5 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421) sowie des Artikels 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13. April 1984 (BGBl. I S. 601) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
(weggefallen)1 - 13
  
Zweiter Abschnitt 
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen 
  
Verwendungszwecke14
  
1. Unterabschnitt 
Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen 
  
Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen15
Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen16
  
2. Unterabschnitt 
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 
  
Leistungsarten17
Leistungsvoraussetzungen18
  
I. 
Leistungen an schwerbehinderte Menschen 
  
Technische Arbeitshilfen19
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes20
Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz21
Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung22
(weggefallen)23
Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten24
Hilfen in besonderen Lebenslagen25
  
II. 
Leistungen an Arbeitgeber 
  
Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen26
Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener26a
Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener26b
Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements26c
Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen27
  
III. 
Sonstige Leistungen 
  
Leistungen an Integrationsfachdienste27a
Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen28
Leistungen an Integrationsprojekte28a
Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen29
  
3. Unterabschnitt 
Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben 
  
Förderungsfähige Einrichtungen30
Förderungsvoraussetzungen31
Förderungsgrundsätze32
Art und Höhe der Leistungen33
Tilgung und Verzinsung von Darlehen34
  
Dritter Abschnitt 
Ausgleichsfonds 
  
1. Unterabschnitt 
Gestaltung des Ausgleichsfonds 
  
Rechtsform35
Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds36
Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung37
Aufstellung eines Wirtschaftsplans38
Feststellung des Wirtschaftsplans39
Ausführung des Wirtschaftsplans40
  
2. Unterabschnitt 
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln des Ausgleichsfonds 
  
Verwendungszwecke41
  
3. Unterabschnitt 
Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds 
  
Anmeldeverfahren und Anträge42
Vorschlagsrecht des Beirates43
Entscheidung44
Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales45
  
Vierter Abschnitt 
Schlussvorschriften 
  
Übergangsregelungen46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten47