Siebter Abschnitt – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben → Zweiter Unterabschnitt – Allgemeine Leistungen
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2.
Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
- 3.
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 4.
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854). Nummer 2 geändert durch G vom 15. 4. 2015 (BGBl I S. 583).