Dritter Unterabschnitt – Besondere Leistungen → Erster Titel – Allgemeines
1Die besonderen Leistungen umfassen
- 1.
das Übergangsgeld,
- 2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
- 3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
2Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Absatz 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches gelten entsprechend.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).