Dritter Unterabschnitt – Besondere Leistungen → Dritter Titel – Teilnahmekosten für Maßnahmen

Werden behinderte Menschen auswärtig untergebracht, aber nicht in einem Wohnheim, Internat, einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen oder bei der oder dem Ausbildenden mit voller Verpflegung, so wird ein Betrag in Höhe von 269 Euro monatlich zuzüglich der nachgewiesenen behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).