Erster Abschnitt – Arbeitslosengeld → Vierter Unterabschnitt – Höhe des Arbeitslosengeldes

1Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. 2Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).