Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften → Zweiter Abschnitt – Berechtigte
Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die
- 1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,
- 2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
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voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
Überschrift und erster Satzteil geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).