Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften → Zweiter Abschnitt – Berechtigte

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

  1. 1.

    versicherungspflichtig beschäftigt sind,

  2. 2.

    alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

  3. 3.

    voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

Überschrift und erster Satzteil geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).