Erster Abschnitt – Beratung und Vermittlung → Erster Unterabschnitt – Beratung
Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat
- 1.
zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
- 2.
zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- 3.
zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
- 4.
zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
- 5.
zu Leistungen der Arbeitsförderung,
- 6.
zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.
Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).