Zweiter Abschnitt – Beiträge und Verfahren → Dritter Unterabschnitt – Verordnungsermächtigung, Anordnungsermächtigung und Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.
Geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).