Erster Unterabschnitt – Kurzarbeitergeld → Erster Titel – Regelvoraussetzungen

1Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).