Erstes Kapitel – Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall → Erster Abschnitt – Aufgaben der Unfallversicherung
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
- 1.
mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
- 2.
nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Zu § 1: Vgl. RdSchr. 96 j Tit. 1.