Erstes Kapitel – Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall → Dritter Abschnitt – Versicherungsfall
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Zu § 7: Vgl. RdSchr. 96 j Tit. 3.