Anhangteil

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)

  1. 1

    Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung

    Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

    1. 1.

      der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII sowie

    2. 2.

      der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

    oder, soweit solche nicht vorliegen,

    1. 3.

      diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

    zu überprüfen.

    Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO" (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.

    Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

  2. 2

    Umfang der Hauptuntersuchung

    Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

  3. 2.1

    die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

    1. 2.1.1

      des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII oder

    2. 2.1.2

      der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

  4. 2.2

    der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

  5. 2.3

    an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

  6. 3

    Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

  7. 3.1

    Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

  8. 3.2

    Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

  9. 4

    Untersuchungskriterien

    Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

  10. 4.1

    Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

    1. 4.1.1

      eine vorgegebene Gestaltung,

    2. 4.1.2

      eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

    3. 4.1.3

      eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

    4. 4.1.4

      eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

    zu erfolgen.

  11. 4.2

    Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

    1. 4.2.1

      Beschädigung, Korrosion und Alterung,

    2. 4.2.2

      übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

    3. 4.2.3

      sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

    4. 4.2.4

      Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

    zu erfolgen.

  12. 4.3

    Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

  13. 4.4

    Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung - die auch Rechenvorgänge impliziert - eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

  14. 5

    Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

    Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.

    Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

    1. 5.1

      keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

    2. 5.2

      keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

    3. 5.3

      die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt

    und

    1. 5.4

      keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

    werden können.

6Untersuchung    
 Untersuchungspunkt (Bauteil, System) Untersuchungskriterium
  Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele)
6.1Bremsanlage    
 GesamtanlageEinhaltung von VorgabenHilfsbremswirkung
  BetriebsbremswirkungFunktion des automatischen Blockierverhinderers
  FeststellbremswirkungDichtheit
  Gleichmäßigkeit  
  Funktion der Dauerbremsanlage  
   - Auffälligkeiten  
  Abstufbarkeit/Zeitverhalten  
   - Auffälligkeiten  
  Löseverhalten  
 Einrichtungen zur EnergiebeschaffungFüllzeit  
   - Auffälligkeiten  
 Einrichtungen zur EnergiebevorratungZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
  Funktion der Entwässerungseinrichtung  
 Betätigungs- und ÜbertragungseinrichtungenZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
 AuflaufeinrichtungZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
  Funktion  
 Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)ZustandZustand
   - Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen:Ausführung
  Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen BremskraftreglersFunktion des Bremskraftverstärkers
  Funktion der AbreißsicherungFunktion der Drucksicherung
  Funktion der selbsttätigen Bremsung  
  Funktion des Löseventils am Anhänger  
  Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)  
 Radbremse/ZuspanneinrichtungZustandZustand
   - Auffälligkeiten Funktion der Nachstelleinrichtung
  FunktionEinstellung
    Ausführung
 Prüfeinrichtungen und PrüfanschlüsseZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
 Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion  
6.2Lenkanlage    
 GesamtanlageEinhaltung von Vorgaben  
 BetätigungseinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenLenkkräfte
  Ausführung - Auffälligkeit, Zulässigkeit
   - Zulässigkeit  
  Funktion der Lenkanlage  
 ÜbertragungseinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenEinstellung
 LenkhilfeFunktionZustand
    Dichtheit
 LenkungsdämpferZustand  
6.3Sichtverhältnisse    
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
 ScheibenZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
  Beeinträchtigung des Sichtfeldes - Zulässigkeit
 RückspiegelZustandZustand
   - AuffälligkeitenBeeinträchtigung der Sicht
  Ausführung, Anzahl  
   - Zulässigkeit  
 ScheibenwischerZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Funktion  
 ScheibenwaschanlageFunktion  
6.4Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlagen e 
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
6.4.1Aktive lichttechnische Einrichtungen    
 Scheinwerfer und LeuchtenZustandZustand
   - AuffälligkeitenPrüfzeichen
  Ausführung
- Zulässigkeit
Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
    Anbaumaße und Sichtwinkel
  Anzahl - Zulässigkeit
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
  Einstellung der Scheinwerfer  
6.4.2Passive lichttechnische Einrichtungen    
 Rückstrahler und retroreflektierende EinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenPrüfzeichen
  AusführungAnbaumaße und Sichtwinkel
   - Zulässigkeit - Zulässigkeit
  Anzahl  
   - Zulässigkeit  
6.4.3Andere Teile der elektrischen Anlage    
 elektrische LeitungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenVerlegung, Absicherung
 BatterienZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
 elektrische VerbindungseinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion (Kontaktbelegung)
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
  Anzahl  
   - Zulässigkeit  
 Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion  
 andere TeileZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
6.5Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen    
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
 AchsenZustandZustand
   - AuffälligkeitenArt und Qualität der Reparaturausführung
 AufhängungZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit (Kraftrad)  
 Federn, StabilisatorZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
     - Zulässigkeit
 pneumatische und hydropneumatische FederungZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion und Einstellung der Ventile
 Schwingungsdämpfer/AchsdämpfungZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 RäderZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 ReifenZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
6.6Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile    
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
 Rahmen/tragende TeileZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
 AufbauZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit/Befestigung  
 Unterfahrschutz/seitliche SchutzvorrichtungZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 mechanische VerbindungseinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
     - Zulässigkeit
    Funktion
 StützeinrichtungenZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion
 ReserveradhalterungZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)ZustandZustand
   - AuffälligkeitenPrüf- bzw. Austauschfristen
  AusführungFunktion
 KraftradverkleidungZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 andere TeileZustandZustand
   - AuffälligkeitenAusführung
     - Zulässigkeit
 AntriebZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
6.7Sonstige Ausstattungen    
6.7.1Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit    
 Sicherheitsgurte oder andere RückhaltesystemeEinhaltung von VorgabenAusführung
  Zustand - Zulässigkeit
   - AuffälligkeitenFunktion
  Anzahl, Anbringung  
   - Zulässigkeit  
 AirbagEinhaltung von VorgabenEinhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
 ÜberrollschutzEinhaltung von Vorgaben  
 fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/LenkanlageEinhaltung von Vorgaben  
 sonstige AusstattungenEinhaltung von Vorgaben  
6.7.2Weitere Ausstattungen    
 Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/ AlarmanlageAusführungZustand
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
 UnterlegkeileZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung, Anzahl, Anbringung  
   - Zulässigkeit  
 Einrichtungen für SchallzeichenAusführungZustand
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
 Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, VerbandkastenAusführungZustand
   - Zulässigkeit  
 GeschwindigkeitsmessgerätAusführungGenauigkeit
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
 Fahrtschreiber/KontrollgerätVorhandensein von Einbauschild und VerplombungZustand
  Einhaltung der PrüffristFunktion
 GeschwindigkeitsbegrenzerEinhaltung von VorgabenZustand
  Ausführung, EinbauManipulationssicherheit
   - ZulässigkeitFunktion
  Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung  
  Funktion, falls durchführbar  
 Geschwindigkeitsschild(er)ZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung, Anzahl, Anbringung  
   - Zulässigkeit  
 weitere sicherheitsrelevante AusstattungenEinhaltung von Vorgaben  
6.8Umweltbelastung     
6.8.1Geräusche    
6.8.1.1Fahrzeuge allgemein    
 SchalldämpferanlageZustandZustand
   - AuffälligkeitenMessung Standgeräusch
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
  Geräuschentwicklung  
   - Auffälligkeiten  
 Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklungZustand
   - AuffälligkeitenMessung Fahrgeräusch
6.8.1.2Krafträder    
 SchalldämpferanlageZustandZustand
   - AuffälligkeitenMessung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit
  AusführungMessung Standgeräusch
   - Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage  
  Geräuschentwicklung
-Auffälligkeiten
  
 Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklungZustand
   - AuffälligkeitenMessung Fahrgeräusch
6.8.2Abgase    
6.8.2.1Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
 schadstoffrelevante Bauteile/AbgasanlageZustand  
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 AbgasreinigungssystemAbgasverhalten  
   - Zulässigkeit  
6.8.2.2Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
 schadstoffrelevante Bauteile/AbgasanlageZustand  
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
 Motormanagement-/AbgasreinigungssystemeAbgasverhalten(*) OBD-Fehlercodes (Modus 03)
   - Zulässigkeit - Zulässigkeit
  OBD-Daten (Modus 01)  
   - Zulässigkeit  
6.8.3Elektromagnetische Verträglichkeit    
 Zündanlage/andere elektrische und elektronische EinrichtungenZustand  
   - Auffälligkeiten  
6.8.4Verlust von Flüssigkeiten    
 Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/ Klimaanlage/BatterieZustandZustand
   - AuffälligkeitenDichtheit
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
6.8.5Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen    
 gesamte GasanlageZustandZustand
   - AuffälligkeitenKennzeichnungen der Bauteile
  Ausführung  
   - Zulässigkeit  
  Dichtheit  
6.8.6Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen    
 gesamte WasserstoffanlageEinhaltung von Vorgaben  
6.8.7Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen    
 gesamter elektrischer AntriebEinhaltung von Vorgaben  
6.8.8Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen    
 gesamter AntriebEinhaltung von Vorgaben  
6.9Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
 einzelne SystemeEinhaltung von Vorgaben  
6.9.1Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen   
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
 Ein-, Aus- und NotausstiegeZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion
  Ausführung, Anzahl  
   - Zulässigkeit  
  Funktion der Reversiereinrichtung  
 Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte RampenZustandZustand
   - AuffälligkeitenFunktion
  Funktion  
 Bodenbelag und TrittstufenZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
 Platz für Fahrer und BegleitpersonalZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
 Sitz-/Steh-/Liegeplätze, DurchgängeZustandZustand
   - AuffälligkeitenÜbereinstimmung mit Angaben auf Schild
  Ausführung, Anzahl  
   - Zulässigkeit  
 Festhalteeinrichtungen,ZustandAusführung
 Rückhalteeinrichtungen - Auffälligkeiten - Zulässigkeit
  Ausführung, Anzahl, Anbringung  
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
 FahrgastverständigungssystemFunktionZustand
 InnenbeleuchtungFunktionZustand
 Ziel-/Streckenschild, LiniennummerAusführungFunktion der Beleuchtungseinrichtung
    Zustand
 UnternehmeranschriftAusführung  
 FeuerlöscherEinhaltung der PrüffristZustand
 Brand-/RauchmelderFunktionZustand
 Verbandkästen einschließlich Inhalt und UnterbringungZustandZustand
      
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
6.9.2Taxi    
 GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben  
 Taxischild/BeleuchtungseinrichtungAusführungZustand
    Funktion
 FahrzeugfarbeAusführung   
   - Zulässigkeit  
 UnternehmeranschriftAusführung  
 FahrpreisanzeigerAusführungZustand
  Verplombung  
 AlarmeinrichtungAusführungZustand
   - Zulässigkeit  
  Funktion  
6.9.3Krankenkraftwagen    
 KennzeichnungAusführung, AnbringungZustand
   - Zulässigkeit  
 InneneinrichtungAusführungZustand
6.10Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs    
 Fahrzeug-IdentifizierungsnummerZustandZustand
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung - Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten  
 FabrikschildAusführung, AnbringungÜbereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
   - Zulässigkeit  
 Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EGZustandÜbereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
   - Auffälligkeiten  
  Ausführung  
   - Auffälligkeiten  
 amtliches Kennzeichen (vorne und hinten)Zustand  
  Ausführung  
 FahrzeugdokumenteÜbereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen  
(*) Amtl. Anm.:
Bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotor oder Kompressionszündungsmotor, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals für den Verkehr zugelassen wurden, kann auf die Messung und Bewertung des Abgasverhaltens verzichtet werden, wenn die Prüfung über das OBD-System ohne Beanstandung bleibt.