Vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Der Versorgungsausgleich  
  
Kapitel 1  
Allgemeiner Teil  
  
Halbteilung der Anrechte1
Auszugleichende Anrechte2
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit3
Auskunftsansprüche4
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert5
  
Kapitel 2  
Ausgleich  
  
Abschnitt 1  
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich  
  
Regelungsbefugnisse der Ehegatten6
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen7
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen8
  
Abschnitt 2  
Wertausgleich bei der Scheidung  
  
Unterabschnitt 1  
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung  
  
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen9
  
Unterabschnitt 2  
Interne Teilung  
  
Interne Teilung10
Anforderungen an die interne Teilung11
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten12
Teilungskosten des Versorgungsträgers13
  
Unterabschnitt 3  
Externe Teilung  
  
Externe Teilung14
Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung15
Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis16
Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten17
  
Unterabschnitt 4  
Ausnahmen  
  
Geringfügigkeit18
Fehlende Ausgleichsreife19
  
Abschnitt 3  
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung  
  
Unterabschnitt 1  
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen  
  
Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente20
Abtretung von Versorgungsansprüchen21
Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen22
  
Unterabschnitt 2  
Abfindung  
  
Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit23
Höhe der Abfindung, Zweckbindung24
  
Unterabschnitt 3  
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung  
  
Anspruch gegen den Versorgungsträger25
Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer26
  
Abschnitt 4  
Härtefälle  
  
Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs27
  
Kapitel 3  
Ergänzende Vorschriften  
  
Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität28
Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens29
Schutz des Versorgungsträgers30
Tod eines Ehegatten31
  
Kapitel 4  
Anpassung nach Rechtskraft  
  
Anpassungsfähige Anrechte32
Anpassung wegen Unterhalt33
Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt34
Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze35
Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze36
Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person37
Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person38
  
Teil 2  
Wertermittlung  
  
Kapitel 1  
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften  
  
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft39
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft40
Bewertung einer laufenden Versorgung41
Bewertung nach Billigkeit42
  
Kapitel 2  
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger  
  
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung43
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis44
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz45
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen46
  
Kapitel 3  
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße  
  
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts47
  
Teil 3  
Übergangsvorschriften  
  
Allgemeine Übergangsvorschrift48
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen49
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz50
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs51
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs52
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung53
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 197754
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700)