Vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Juli 2016 (BGBl. I S. 1569)

Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 1, des § 15 Abs. 7 Satz 1, des § 15a Abs. 5 Satz 1 und des § 15b Abs. 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich1
  
Abschnitt 2 
Anzeige von Verdachtsfällen 
  
Inhalt der Anzeige2
Art und Form der Anzeige3
  
Abschnitt 3 
Veröffentlichung und Mitteilung von Informationen, Insiderverzeichnisse 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Art der Veröffentlichung von Informationen3a
Sprache der Veröffentlichung3b
Mitteilung der Veröffentlichung3c
  
Unterabschnitt 2 
Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen 
  
Inhalt der Veröffentlichung4
Art der Veröffentlichung5
Mitteilung der Veröffentlichung5a
Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung6
Gewährleistung der Vertraulichkeit während der Befreiung von der Veröffentlichungspflicht7
Inhalt der Mitteilung8
Art und Form der Mitteilungen9
  
Unterabschnitt 3 
Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften 
  
Inhalt der Mitteilung10
Art und Form der Mitteilung11
Inhalt der Veröffentlichung12
Art der Veröffentlichung13
Mitteilung der Veröffentlichung13a
  
Unterabschnitt 4 
Insiderverzeichnis 
  
Inhalt des Verzeichnisses14
Berichtigung15
Aufbewahrung und Vernichtung16
  
Unterabschnitt 5 
Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils 
  
Inhalt der Mitteilung17
Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes17a
Art, Form und Sprache der Mitteilung18
Inhalt und Format der Veröffentlichung19
Art und Sprache der Veröffentlichung20
Mitteilung der Veröffentlichung21
  
Unterabschnitt 6 
Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten 
  
Art und Sprache der Veröffentlichung22
Mitteilung der Veröffentlichung23
Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte24
  
Unterabschnitt 7 
Wahl des Herkunftsstaates 
  
Art der Veröffentlichung25
  
Unterabschnitt 8 
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben 
  
Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung26
  
Abschnitt 4 
Inkrafttreten27
  
Anlage 
  
StimmrechtsmitteilungAnlage