In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt 1 
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ausnahmen2a
Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung2b
Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung2c
  
Abschnitt 2 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
  
(weggefallen)3
Aufgaben und Befugnisse; Verordnungsermächtigung4
Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems4a
Produktintervention4b
Wertpapierrat5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland6
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland7
Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde7a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes7b
Verschwiegenheitspflicht8
Meldepflichten9
Anzeige von Verdachtsfällen10
Verpflichtung des Insolvenzverwalters11
  
Abschnitt 3 
Marktmissbrauchsüberwachung 
  
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel12
(weggefallen)13
(weggefallen)14
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung15
(weggefallen)15a
(weggefallen)15b
Aufzeichnungspflichten16
Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten16a
(weggefallen)16b
  
Abschnitt 3a 
Ratingagenturen 
  
Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/200917
  
Abschnitt 4 
OTC-Derivate und Transaktionsregister 
  
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister18
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien19
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/201220
(weggefallen)20a
(weggefallen)20b
  
Abschnitt 5 
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister 
  
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung21
Zurechnung von Stimmrechten22
Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung22a
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten23
Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung24
Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung25
Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung25a
Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister26
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister26a
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen 27
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen 27a
Rechtsverlust28
Richtlinien der Bundesanstalt29
Befreiungen; Verordnungsermächtigung29a
Handelstage30
  
Abschnitt 5a 
Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren 
  
Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern30a
Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung30b
(weggefallen)30c
(weggefallen)30d
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung30e
Befreiung30f
Ausschluss der Anfechtung30g
  
Abschnitt 5b 
Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten 
  
Überwachung von Leerverkäufen30h
(weggefallen)30i und 30j
  
Abschnitt 6 
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten 
  
Allgemeine Verhaltensregeln31
Kunden31a
Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien31b
Bearbeitung von Kundenaufträgen31c
Zuwendungen31d
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen31e
Betrieb eines multilateralen Handelssystems31f
Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme31g
Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel31h
Systematische Internalisierung32
Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer32a
Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt32b
Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer32c
Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung32d
Organisationspflichten33
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen33a
Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte33b
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht34
Getrennte Vermögensverwahrung34a
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung34b
Anzeigepflicht34c
Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte34d
Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln35
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln36
Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum36a
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen36b
Register über Honorar-Anlageberater36c
Bezeichnungen zur Honorar-Anlageberatung36d
Ausnahmen37
(weggefallen)37a
  
Abschnitt 7 
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen 
  
Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen37b
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen37c
  
Abschnitt 8 
Finanztermingeschäfte 
  
(weggefallen)37d
Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs37e
(weggefallen)37f
Verbotene Finanztermingeschäfte37g
  
Abschnitt 9 
Schiedsvereinbarungen 
  
Schiedsvereinbarungen37h
  
Abschnitt 10 
Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union 
  
Erlaubnis37i
Versagung der Erlaubnis37j
Aufhebung der Erlaubnis37k
Untersagung37l
(weggefallen)37m
  
Abschnitt 11 
Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten 
  
Unterabschnitt 1 
Überwachung von Unternehmensabschlüssen 
  
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten37n
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt37o
Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle37p
Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle37q
Mitteilungen an andere Stellen37r
Internationale Zusammenarbeit37s
Widerspruchsverfahren37t
Beschwerde37u
  
Unterabschnitt 2 
Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister 
  
Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung37v
Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung37w
Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung37x
Konzernabschluss37y
Ausnahmen37z
  
Abschnitt 12 
Straf- und Bußgeldvorschriften 
  
Strafvorschriften38
Bußgeldvorschriften39
Zuständige Verwaltungsbehörde40
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen40a
Bekanntmachung von Maßnahmen40b
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten40c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/201440d
  
Abschnitt 13 
Übergangsbestimmungen 
  
Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten41
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Herkunftsstaatenwahl41a
Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 1142
Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h42a
Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i42b
Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j42c
Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d42d
Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen 42e
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a43
Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte44
Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 1145
Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz46
Anwendungsbestimmung für § 3447
Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz48
Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie49
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/201450
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.