Arbeitslosengeld I (ALG I) wird in der Regel auf Grundlage Ihres letzten Arbeitseinkommens berechnet. Als Arbeitslosengeld I erhalten Sie dann im Normalfall 60 % des vorherigen Nettoverdienstes. Wenn Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie Kindergeld erhalten, liegt die Quote bei 67 % des vorherigen Nettoentgelts.