Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer für Vermögensübergänge fällig wird. Voraussetzung: Sie kennen den Wert des Erbes bzw. der Schenkung. Neu seit 1.1.2010: Die Freibeträge für die Steuerklasse II haben sich zugunsten des Steuerzahlers geändert. Der neue Steuertarif bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt zwischen 15 und 43 %.