Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (z.B. Krankheitskosten, Scheidungskosten, Beerdigungskosten) zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat.